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Sicherheit im Adressbuch |
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| | (02.10.2006) Der Compliance Check schützt vor unliebsamen Geschäftskontakten
Wie gut kennen Sie eigentlich Ihre Kunden? Und was wissen Sie über diejenigen, die bei Ihnen anrufen und Aufträge erteilen? Sie werden vielleicht denken, allzu viel muss ich gar nicht wissen – Hauptsache, meine Rechnung wird bezahlt.
Ganz so einfach ist es nicht, mussten die indiwa-Kunden feststellen, die der Einladung zum Business Frühstück in der vergangenen Woche gefolgt waren. Rechtsanwalt Folkerts und indiwa-Mitarbeiter Ingo Litek referierten zum Thema „Compliance Check“. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 werden Terroristen und deren Organisationen auf allen Ebenen und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft, auch im Wirtschaftsleben. Da die Staaten nicht alle wirtschaftlichen Verbindungen überwachen und prüfen können, sind die Unternehmen selbst in die Pflicht genommen.
Zwei EU-Verordnungen schreiben Unternehmen seit geraumer Zeit vor, Kontakte zu Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten oder Partnern auf einen möglichen terroristischen Hintergrund zu überprüfen. Ziel dieser Maßnahmen ist: Terroristen sollen keinen wirtschaftlichen Nutzen ziehen, kein Geld verdienen, keine Werte erlangen, keine wirtschaftlichen Vorteile ziehen oder sonst am Wirtschaftsleben teilhaben können. Man will sie so „kalt stellen“.
Die gesetzlich notwendige Überprüfung der Adressdaten eines Unternehmens, den sog. Compliance Check, können Firmen natürlich nicht selbst vornehmen, in dem sie Erkundigungen einziehen oder Nachfragen stellen. Die Überprüfung geschieht mittels Listen aus den USA und der EU, die rund 50.000 Namen und Adressen enthalten, gegen welche die eigenen Kontaktdaten überprüft werden.
An dieser Stelle hakte Ingo Litek von indiwa ein und stellte die Möglichkeiten eines indiwa-Moduls vor, das in die bestehende Software implementiert werden kann. Mit Hilfe dieses Moduls können Kontaktdaten in verschiedenen Varianten - bezogen auf Schreibweise, Adressdaten – so überprüft werden, dass eine fast hundertprozentige Trefferwahrscheinlichkeit besteht; vorausgesetzt der Kontakt befindet sich auf einer der schwarzen Listen. Der Check wird über ein Prüfinstitut organisiert, welches auch die Aktualisierungen der Listen gewährleistet. Ob so tatsächlich schon terrorverdächtige Gruppen oder Personen aufgespürt wurden, ist nicht bekannt. Klar ist allerdings, dass im Fall eines positiven Treffers die zuständigen staatlichen Organe zu unterrichten und jegliche Geschäftsbeziehungen mit dem gelisteten Kontakt zu unterlassen wären.
Wer seine Adressen nicht prüft oder trotz positivem Befund weitere geschäftliche Kontakte zu verdächtigen Kunden unterhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeldandrohung bis 500.000 Euro) und in bestimmten Fällen sogar eine Straftat. Die Strafen sehen auch die Abschöpfung des Umsatzes vor, der aus solchen Beziehungen erwächst. Daher sollten die EU-Verordnungen durchaus ernst genommen werden. Zumal der Unternehmer im Falle eines Falles nachweisen muss, dass er sich um den Compliance Check gekümmert hat.
indiwa bietet seinen Kunden mit dem vorgestellten Modul daher eine praktische Hilfe an, die ohne lange Verzögerung bei der Auftragsbearbeitung einen Compliance Check ermöglicht. Gerne erstellt indiwa ein individuelles Angebot und berät zu den Einzelheiten der Materie.
Autorin: Franca Reitzenstein, Reitzenstein Medien
Weitere Informationen zum Vortrag von Rechtsanwalt Kai-Julian Folkerts erhalten Sie auf seiner Website: www.ra-kjf.de
Den Vortrag von Ingo Litek können Sie hier herunterladen: PDF (291 Kb).
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